Sinngemäß:
Die Barhäuptigkeit im Hanafi und Hanbali Madhhab:
Den Kopf zu bedecken und eine Kappe¹ zu tragen ist Teil der Islamischen Kleidung und hat eine besondere Bedeutung. In der Öffentlichkeit ohne jegliche Kopfbedeckung zu erscheinen steht im Widerspruch zum Islamischen `Adab und den Wegen des Gesandten ALLAHs, ALLAHs Frieden und Segen auf ihm, der Sahaba, möge ALLAH mit ihnen zufrieden sein, der Tabi´in und all unserer rechtschaffenen Vorfahren. Dies (zu unterlassen) ist tatsächlich das Streben nach den Wegen der Juden und Christen. (...)
Mit bloßem Kopf herumzulaufen, ohne gültige Entschuldigung oder gültigen Grund, ist offensichtlich eine verbotene Gewohnheit. Es ist der Brauch der Übertreter. Es ist rechtlich makruh und wadschib davon abzulassen.
Schaykh ´AbdulQadir al Dschilani, möge ALLAH ihm gnädig sein, sagte: "Den Kopf oder Körperteile, die nicht zum Satr gehören vor den Menschen unbedeckt zu lassen - obwohl es die Angewohnheit der gläubigen, zivilisierten und tugenhaften Männern ist, sie zu bedecken - ist makruh."²
´Allamah Ibn Dschawzi, möge ALLAH ihm gnädig sein, schrieb: "Jede Person mit Verstand wird erkennen, dass das Herumlaufen ohne Kopfbedeckung eine unanständige Handlung ist, welche den Respekt einer Person herabsetzt und dem richtigen `Adab entgegengesetzt ist. Die Schari´ah hat Barhäuptigkeit nur während der Hadsch erlaubt, um Demütigkeit und Unterwerfung (einer Person) gegenüber ALLAH zu zeigen."³
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¹Anm.: wörtlich steht hier "ٹوپی" , bedeutung: Kappe/Takke
²Ghunyatu Talibin, Band 1, Seite 13
³Talbisu Iblis, Seite 281f*
[Fatawa ar Rahimiyyah, Band 3, Su`al 308 - *Seitenzahl aus dem Original leicht abgeändert, damit es mit Scan übereinstimmt]
Anmerkung:
[Den Kopf während dem Essen, Trinken und dem Erleichtern bedeckt zu lassen ist ebenfalls Sunnah, vgl. Fatawa Darul ´Ulum Deoband, Nr. 2703.
Den Kopf während dem Gebet unbedeckt zu lassen ist makruh tahrimi, außer, wenn es aus reiner Demütigkeit und nicht regelmäßig geschieht, vgl. ad Durr al Mukhtar, Band 2, Seite 407.]
Im osmanischen Reich hat man die Zeugenaussage nicht angenommen falls die person kein (fez/takke/kufi/turban) trug.