Islamisches schächten vs. betäubtes schlachten
Zwei Wissenschaftler, Professor Schulze und Dr. Hazem von der Universität Hannover, führten ein Experiment durch, um das islamische Schächten mit dem Betäuben, das für die so genannte "Humane
Schlachtweise" erforderlich ist, zu vergleichen. In einem chirurgischen Eingriff wurden mehrere Elektroden an verschiedenen Punkten des Schädels aller Tiere eingepflanzt, sodass sie die
Oberfläche des Gehirns berührten. Anschließend ließen sie die Tiere mehrere Wochen genesen.
Einige Tiere wurden daraufhin geschächtet, indem ein schneller, tiefer Schnitt mit einem scharfen Messer am Hals durchgeführt wurde, der die Kehladern und die Halsschlagadern von beiden Seiten
sowie die Luftröhre und Speiseröhre durchtrennt (islamische Methode). Andere Tiere wurden unter Verwendung eines Bolzenschussapparates (CBP) betäubt. Während des Experiments nahmen der
Elektroenzephalograph (EEG) und die Elektrokardiogramme (EKG) den Zustand des Gehirns und des Herzens aller Tiere auf. Die Ergebnisse fielen folgendermaßen aus:
Die islamische Methode
1. Während der ersten drei Sekunden nach dem Schächten registrierte das EEG keinerlei Veränderungen, was darauf hinweist, dass das Tier keine Schmerzen während oder unmittelbar nach dem
Einschnitt spürte.
2. In den darauf folgenden drei Sekunden registrierte das EEG einen Zustand der Tiefschlaf-Besinnungslosigkeit. Dies ist aufgrund der großen Blutmenge, die aus dem Körper herausströmt.
3. Nach diesen insgesamt sechs Sekunden registrierte das EEG die Nullebene und zeigte keinerlei Schmerzempfinden an.
4. Als das Hirnstrombild (EEG) auf die Nullebene fiel, schlug das Herz noch, und der kräftig zuckende Körper (eine Reflexhandlung des Rückenmarks) trieb ein Höchstmaß an Blut aus dem
Körper.
Betäubung
1. Die Tiere waren nach der Betäubung scheinbar bewusstlos, aber das EEG zeigte unmittelbar nach der Betäubung heftige Schmerzen an.
2. Das Herz des betäubten Tieres hörte früher auf zu schlagen als das Herz des Tieres, das auf islamische Weise geschächtet wurde, was zur Folge hatte, dass mehr Blut im Fleisch blieb.
Wenn dies bestätigt worden ist, hätte dieses Experiment gezeigt, dass das Betäuben, das für das "Humane Schlachtgesetz" erforderlich ist, nicht human ist. Es sollte angemerkt werden, dass dieses
so genannte "Humane Gesetz" wohl mehr auf Volkswirtschaft beruht als auf Humanität. Der Hauptzweck des Betäubens hat weniger mit dem Herbeiführen eines schmerzlosen Todes des Tieres zu tun als
mit der Übergabe des Tieres in bewegungslosem Zustand, damit die Produktionsanlage schneller laufen kann und somit eine höhere Leistungsfähigkeit und höhere Gewinne für die
Fleischverpackungsfirma erzielt werden können.
Quelle:
Deutsche tierärztliche Wochenschrift
Ausgabe 85 Nr. 2 (Jahr 1978) Seite 62-66