Kann eine Frau ein
Rechtsgutachten (Fatwâ) erteilen?
Ein Rechtsgutachten zu erteilen, ist nicht eine Sache des Geschlechtes, sondern des angemessenen Grad des Wissens.
İmâm an-Nawawî ash-Shâfi'î (Raḥimahullâh) hat explizit erläutert, dass eine Frau ein Fatwâ erteilen kann.
[An-Nawawî, Rawḍat aṭ-Ṭalibîn, 11/109]
İbn al-Mufliḥ bestätigte dies, ebenso auch İbn Qayyim al-Jawziya.
[İbn al-Mufliḥ, al-Mubdi', 10/25; İbn Qayyim al-Jawziya, İ'lâm al-muwaqqi'în, 4/169]
İbn Ḥazm aẓ-Ẓâhirî sagte: "Wenn eine Frau Verständnis in den Wissenschaften der Religion erlangt hat, so würde es obligatorisch für uns sein ihre Warnungen zu akzeptieren. Dies
geschah (in der Vergangenheit) ohne Zweifel. Diese waren die Frauen des Propheten (Saḷḷ Aḷḷâhu alaihi wa sallâm) und seine weiblichen Gefährten. Religiöse Urteile wurden von ihnen berichtet und
diese sind durch Überlieferungen bewiesen. Es gibt keine Meinungsverschiedenheit unter unseren Gefährten (Ẓâhirî-Juristen) in dieser Hinsicht. Unter ihnen, abgesehen von den Frauen des Propheten
(Saḷḷ Aḷḷâhu alaihi wa sallâm), waren, Umm Sulaym, Umm Ḥarâm und Umm 'Athîyya."
[İbn Ḥazm, al-İḥkam fî Uṣûl al-Aḥkâm, 3/324]
İbn Ḥazm zählte die Gefährten auf, die dafür bekannt waren ein Rechtsgutachten (Fatwâ) zu erteilen und gab diese als 130 an. Sieben von ihnen waren dafür bekannt, dass sie viele Fatâwâ erteilten.
Unter diesen sieben war einer 'Â'iša (Raḍi Allâhu 'anha) gewesen.
Maḥmûd ibn Lâbid sagte: " 'Âisha (Raḍi Allâhu 'anha) pflegte in der Zeit von 'Umar [b. al-Khaṭṭâb] und 'Uthmân [ibn 'Affân] (Raḍi Allâhu 'anhum ajmain) Rechtsgutachten zu
erteilen bis sie starb. Diese großartigen Gefährten des Propheten (Saḷḷ Aḷḷâhu alaihi wa sallâm), 'Umar und 'Uthmân, haben sich darauf (also sich auf ihr Rechtsgutachten) berufen."
[İbn Sa'd, aṭ-Ṭabaqât al-Kubrâ, 2/375]