Ist Haare/Körperbehaarung entfernen für den Mann Erlaubt?
"In Fatawa Al-Hindiya auch bekannt als Fatawa Al-Alimgiriya, von mehreren Hundert Rechtsgelehrten der hanafitischen Rechtschule" wird gesagt das es Makruh ist zb brust haare, bein haare ect zu
rassieren denn man darf sich nicht den frauen ähneln!
In der Sunnah muss Achselhaare gezupft und schamhaare rassiert werden aber wenn man schmerzen hat beim zupfen so ist es auch erlaubt es zu rassieren.
Urteile der vier Rechtschulen über die Körperbehaarungen
Šāfiʿīyya: Es gehört zur Sunna Freitags den Schnurrbart so zu kürzen, dass die Oberlippe noch zu sehen ist. Das vollständige Abrasieren ist verpönt (makrūh). Es ist jedoch erlaubt einen Teil des
Schnurrbartes abzurasieren (den Schnurrbart dünner machen), wenn ein Teil noch übrig gelassen wird. Das vollständige Abrasieren oder beim kürzen zu übertreiben ist verpönt. Wenn der Bart über
eine Faustlänge hinausragt, darf man den Bart bis zur Faustlänge kürzen. Es ist erlaubt den Bart kürzer als eine Faustlänge zu machen, wenn man damit üble Nachrede vermeiden kann. Eine weitere
Sunnah ist das Zupfen der Achselhaare. Es ist für jemanden, der sich die Achselhaare zupfen kann verpönt, sie zu rasieren. Wenn man aufgrund der Schmerzen dies jedoch nicht ertragen kann, so ist
es erlaubt sie zu rasieren. Eine weitere Sunna ist es, dass sich die Männer Freitags die Schamhaare rasieren und die Frauen sie Zupfen. Wenn der Ehemann von seiner Frau will, dass Sie ihre
Schamhaare entfernen soll, so ist es für die Frau verpflichtend dies zu tun. Es ist verpönt die Haare in der Nase zu Zupfen/entfernen. Wenn die Nasenhaare allerdings zu lang werden, ist es Sunna
sie zu Kürzen. Wenn die Nasenhaare zu lang sind und man entschließt sich sie zu entfernen, ist es dennoch zu empfehlen sie nicht vollständig zu entfernen, da sie wichtig für die Gesundheit sind.
Die Haare auf dem Kopf darf man kürzen/ rasieren. Mit der Voraussetzung die Haare zu pflegen/ sauber zu halten, ist es ebenfalls erlaubt sie wachsen zu lassen. Es ist nicht erlaubt die Haare so
zu formen oder wachsen zu lassen, um bestimmte Gruppierungen zu imitieren oder um die Menschen zu verwirren.
Ḥanafiyya: Es ist für den Mann ḥarām den Bart zu rasieren. Es ist Sunna die Länge des Bartes eine Handvoll lang zu halten und das was über eine Handlänge hinausragt, sollte abgeschnitten werden.
Es ist erlaubt Gesichtshaare um den Bart herum zu entfernen, sowie das Rasieren der Achselhaare oder das Zupfen weißer Haare. Es ist sunna den Schnurrbart sehr kurz zu halten. Manche (Imāme der
ḥanafitischen Rechtschule) sagten auch, dass es sunna ist, den Schnurrbart zu rasieren. ʾAbū Ḥanīfa und die Imāmain (Imām ʾAbū Yūsuf und Imām Muḥammad) vertraten diese Ansicht. Es ist für den
Mann sunna die Schamhaare zu rasieren oder sie mit Haarentfernungsmittel zu entfernen. Für die Frau ist es sunna die Schamhaare zu zupfen. Die Achselhaare darf man rasieren oder zupfen, beides
ist sunna. Es ist Jedoch besser sie zu zupfen. Die Haare auf der Brust oder auf dem Rücken zu rasieren ist sittenwidrig (gegen den ʾAdab). Es ist verpönt die Nägel, die Achselhaare, den
Schnurrbart oder die Schamhaare länger als 40 Tage wachsen zu lassen. Was die Haare auf dem Kopf angeht, so kamen Gelehrten zu unterschiedliche Ergebnissen. Manche sagten, dass es für denjenigen
der sich nicht im ʾIḥrām-Zustand befindet sunna ist, jeden Freitag die Haare zu rasieren. Lau einer anderen Meinung ist es erlaubt sich die Haare zu rasieren oder sie wachsen zu lassen. Bei
langem Haar ist es sunna einen Mittelscheitel zu kämmen. Für eine Frau ist es Ḥarām sich die Haare zu rasieren, selbst wenn ihr Ehemann dies erlaubt; ausgenommen bei einer Notwendigkeit. Es ist
für den Mann wie auch für die Frau ḥarām das anderen Geschlecht zu imitieren. Dies ist auch ein Grund, weshalb es für Männer verboten ist, ihre Bärte zu rasieren.
Mālikiyya: Es ist ḥarām den Bart zu rasieren. Es ist sunna den Schnurrbart zu kürzen; jedoch sollte man das vollständige Abrasieren vermeiden. Es ist sunna den Schnurrbart so kurz zu halten, dass
die Oberlippe nicht verdeckt wird. Es ist sunna die Achselhaare zu zupfen. Das Zupfen wird dem Rasieren oder dem Entfernen der Haare mit Haarentfernungsmitteln vorgezogen. Beim Zupfen der
Achselhaare fängt man mit der rechten Achsel an und es ist ebenfalls sunna sich danach die Hände zu waschen. Das Rasieren der Schamhaare ist für Männer wie für Frauen sunna. Ebenso ist es sunna
die Schamhaare mit Haarentfernungsmittel zu entfernen. Für Frauen wie für Männer ist es verpönt sich die Schamhaare zu zupfen. Das Rasieren der Schulter-, Rücken- und Brusthaare ist erlaubt. Es
ist verpönt einen Teil der Kopfhaare zu rasieren und einen Teil nicht. Das vollständige Abrasieren der Kopfhaare ist erlaubt. Es ist für eine Frau verpflichtend, jegliche unschöne Körperbehaarung
zu entfernen. Wenn ihr am Gesicht Haare wachsen, muss sie diese entfernen, und es ist ihr nicht erlaubt die Haare die Sie schöner wirken lassen zu entfernen. Es ist für eine Frau ḥarām sich die
Kopfhaare zu rasieren.
Ḥanbaliyya: Es ist ḥarām den Bart zu rasieren. Es ist erlaubt den Teil, der über eine Faustlänge hinausragt, abzuschneiden. Das freie Wachsen lassen über eine Faustlänge ist verpönt. Es ist sunna
den Schnurrbart gründlich zu kürzen. Wenn die Haare sauber gehalten werden, ist es erlaubt sie wachsen zu lassen. Bei langem Haar sollte man die Haare waschen und nach rechts anfangend zu einem
Mittelscheitel kämmen. Wenn die Haare schulterlang sind, dürfen sie geflochten werden. Abgesehen von einer Notwendigkeit wie z.B. wenn die Frau eine Wunde am Kopf hat oder ähnliches, ist es für
eine Frau verpönt die Haare kurz zu schneiden/ zu rasieren. Die Haare aufgrund eines Unheils (Trauer) zu rasieren ist ḥarām. Das Rasieren/ Kürzen der Schamhaare oder das Entfernen mit
Haarentfernungsmittel ist sunna. Das Zupfen der Achselhaare ist sunna. Wenn man die Schmerzen nicht aushält, ist es sunna sie zu rasieren. Es ist nicht verpönt die Haare, welche um den
Augenbrauen oder auf den Wangen wachsen zu entfernen.
[Abdurraḥmān al-Ǧazirī, al-Fiqhu ʿāla l-Maḏāhibi l-Arbāʿa]