Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Derjenige, der Unzucht begeht, begeht diese nicht in dem Augenblick, in
dem er an Allah glaubt. Und derjenige, der Alkohol trinkt, trinkt ihn nicht in dem Augenblick, in dem er an Allah glaubt. Und derjenige, der Diebstahl begeht, begeht diesen nicht in dem
Augenblick, in dem er an Allah glaubt. Und derjenige, der sich eine Sache widerrechtlich aneignet, wobei die Menschen ihn mißachtend anschauen, begeht diese Tat nicht in dem Augenblick, in dem er
an Allah glaubt.“ ...
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6772]
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Die Bestrafung wegen des Alkoholtrinkens wurde von dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, durch Schlagen mit Palmzweigen und
Schuhen vollzogen und Abu Bakr vollzog sie mit vierzig Peitschenhieben.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6773]
`Uqba Ibn Al-Harith berichtete: „An-Nu`aiman - oder Ibn An-Nu`aiman - wurde betrunken vorgeführt, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ließ die Leute, die sich zu jener Zeit im Hause
befanden, ihn schlagen sie schlugen ihn dann, und ich gehörte selbst zu denjenigen, die ihn mit Schuhen schlugen.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6774]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ein Mann, der Alkohol trank, wurde dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, vorgeführt, und er sagte: „Schlaget ihn!“ Einige von uns
schlugen mit der Hand, andere mit dem eigenen Schuh oder mit dem eigenen Kleidungsstück. Als er wegging sagten einige Leute: „Allah möge dich mit deiner Schande im Stich lassen!“ Der Prophet aber
sagte: „Ihr dürft das nicht sagen, damit ihr Satan nicht gegen ihn helft!“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6777]
As-Sa`ib Ibn Yazid berichtete: „Uns wurde gewöhnlich zu Lebzeiten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und zur Amtszeit von Abu Bakr und zu Beginn der Amtszeit im Kalifat von
`Umar, derjenige gebracht, der Alkohol getrunken hatte, und wir machten uns an ihn, schlugen ihn mit unseren Händen, Schuhen und Kleidungsstücken. Aber gegen Ende der Amtszeit von `Umar, ließ er
in einem solchen Fall mit vierzig Peitschenhieben bestrafen. Als aber die Leute immer unbändiger wurden und sich frevelhafter benahmen, bestrafte er sie mit achtzig Peitschenhieben.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6779]
Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Allah verfluche den Dieb: er stiehlt das Ei, worauf seine Hand abgeschnitten wird dann stiehlt er das Seil,
worauf seine (andere) Hand abgeschnitten wird!“ ...
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6783]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Die Leute des Stammes Quraisch waren besorgt wegen einer Frau aus dem Stamm Mahzum, die einen Diebstahl begangen hatte. Sie fragten: „Wer kann
mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, für sie sprechen?“ Einige sagten: „Und wer sonst kann es wagen, an ihn heranzutreten außer Usama Ibn Zaid, dem Liebling des Gesandten
Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm?“ Da sprach Usama mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, der ihm sagte: „Legst du Fürsprache ein im Hinblick auf ein Recht, das nur
Allah zusteht?“ Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte: „O ihr Menschen, wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der
Vornehmen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, ihn davon unbestraft laufen ließen, und wenn einer der Schwachen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, gegen ihn die Strafe vollzogen.
Ich schwöre bei Allah! Wenn Fatima, die Tochter Muhammads gestohlen hätte, so würde Muhammad ihre Hand abschneiden.“ (Siehe Hadith Nr. 3475, 6823 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6788]
`A´ischa berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Die Strafe des Handabschneidens wird vollzogen, wenn der Wert der entwendeten Sache ein Viertel Dinar und aufwärts
ausmacht.“ ...(Siehe Hadith Nr.6790 f.)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6789]
`A´ischa berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Der Dieb wird mit dem Handabschneiden bestraft, wenn der Wert der entwendeten Sache ein Viertel Dinar ausmacht.“
(Siehe Hadith Nr.6789 und 6791)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6790]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Die Strafe des Handabschneidens wird vollzogen, wenn der Wert der entwendeten Sache
ein Viertel Dinar und aufwärts ausmacht.“ (Siehe Hadith Nr.6789 f.)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6791]
`A´ischa berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, bestrafte eine Frau mit dem Handabschneiden sie pflegte danach mich aufzusuchen, und ich trug ihr Anliegen dem Propheten,
Allahs Segen und Friede auf ihm, vor. Sie hatte ihre Tat bereut und ihre Reue mit gutem Willen durchgesetzt.“ (Siehe Hadith Nr.6801)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6800]
`Ubada Ibn As-Samit, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich leistete dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Treueschwur, während eine Schar zugegen war, und er sagte:
„Ich nehme euren Treueschwur mit der Bedingung an, dass ihr Allah weder etwas zur Seite stellt noch stehlt noch eure Kinder tötet noch Schändlichkeiten durch eure Hände und Beine begeht, und daß
ihr euch mir gegenüber im guten Sinne nicht ungehorsam verhaltet. Wer von euch dies erfüllt, der hat seinen Lohn von Allah zu erwarten, und wer immer etwas davon begeht und dafür eine Strafe in
dieser Welt erleidet, so gilt diese für ihn als Sühne und Reinigung. Begeht jemand aber eine Tat davon und wird von Allah vor der öffentlichkeit geschützt, so ist das Urteil bei Allah: Wenn Er
will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm.“ ...“ (Siehe Hadith Nr. 0018 und 7213)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6801]
`Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, - nachdem er am Freitag für eine Frau die Strafe der Steinigung vollzogen hatte - sagte: „Ich habe sie nach der Sunnah des Gesandten Allahs, Allahs Segen und
Friede auf ihm, mit der Steinigung bestraft.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6812]
Asch-Schaibanyy berichtete: „Ich stellte `Abdullah Ibn Abi Aufa folgende Frage: „Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Steinigungsstrafe angewendet?“ Und er entgegnete:
„Ja!“ Ich fragte ihn weiter: „War das vor der Offenbarung der Surah An-Nur (Nr. 24) oder danach?“ Er sagte: „Ich kann mich nicht erinnern!“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6813]
Dschabir Ibn `Abdullah Al-Ansaryy berichtete: „Ein Mann von Aslam kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und erzählte ihm, dass er Unzucht begangen hatte, und leistete dafür
viermal die Zeugenaussage gegen sich selbst. Darauf veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, seine Bestrafung durch Steinigung. Dieser Mann war verheiratet.“ *(*Dieser
letzte Satz bestätigt, dass die ausgeführte Strafe durch die Steinigung wegen Ehebruch rechtmäßig war denn für die Bestrafung Nichtverheirateter ist die Steinigung nicht anzuwenden, sondern die
Strafe durch Peitschenhiebe und Verbannung nach Hadith Nr. 6831 f. Siehe ferner Hadith Nr. 6815, 6820, 6823 und die Anmerkungen dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6814]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: „O Gesandter
Allahs, ich beging Unzucht!“ Da wandte sich der Prophet von ihm ab. Als der Mann aber die Zeugenaussage viermal gegen sich selbst geleistet hatte, ließ ihn der Prophet, Allahs Segen und Friede
auf ihm, zu sich näher kommen und fragte ihn: „Bist du geisteskrank?“ Der Mann sagte: „Nein!“ Der Prophet fragte ihn weiter: „Bist du verheiratet?“ Der Mann antwortete: „Ja!“ Darauf sagte der
Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm: „Nehmet ihn dann und steinigt ihn!“ (*Siehe Hadith Nr. 6814, 6820, 6823 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 681]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Ein Jude und eine Jüdin wurden zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, gebracht, die miteinander Unzucht begangen hatten.
Der Prophet sagte zu den Juden: „Was findet ihr in eurer Schrift?“ Die Juden sagten: „Unsere Rabbiner bestimmten neulich, dass dafür das Gesicht geschwärzt und lächerliche Kleidung angezogen
werden sollen.“ Darauf sagte `Abdullah Ibn Salam: „O Gesandter Allahs, laß sie die Thora vorlegen!“ Sie brachten dann die Thora und einer von ihnen legte seine Hand auf den Vers über die
Steinigung. Er fing an zu lesen und las nur, was davor und was danach stand. Da sagte Ibn Salam zu ihm: „Hebe deine Hand ab!“ Als er sie wegnahm, wurde es deutlich, dass der Vers über die
Steinigung unter seiner Hand war. Darauf veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihre Abführung, und die beiden wurden am Vorplatz der Moschee gesteinigt. Ich sah dann,
wie sich der Jude über sie beugte (um sie vor den Steinen zu schützen)! "(*Vgl. ferner Hadith Nr 3635, 6814, 6820, 6823 und die Anmerkungen dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6819]
Dschabir berichtete: „Ein Mann von Aslam kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und gestand vor ihm, dass er Unzucht begangen hatte. Der Prophet wandte sich von ihm ab und als der
Mann viermal die Zeugenaussage gegen sich selbst geleistet hatte, sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm: „Bist du geisteskrank?“ Der Mann sagte: „Nein!“ Der Prophet fragte ihn
weiter: „Bist du verheiratet?“ Und der Mann sagte: „Ja!“ Darauf veranlaßte der Prophet seine Bestrafung, und er wurde daraufhin im Gebetssaal gesteinigt. Als er durch die Steine verletzt wurde,
entfloh er er wurde doch eingeholt, wo er weiter gesteinigt wurde bis er starb. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sprach dann Gutes über ihn und verrichtete für ihn das Totengebet.“
...(Siehe Hadith Nr. 6814 f, 6823 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6820]
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich befand mich beim Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, als ein Mann zu ihm kam und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine
Straftat begangen, so vollziehe die Strafe für mich!“ Der Prophet fragte ihn aber nicht über diese Tat und als die Gebetszeit fällig wurde, betete der Mann mit dem Propheten, Allahs Segen und
Friede auf ihm. Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Gebet beendet hatte, begab sich der Mann zu ihm und sagte: „O Gesandter Allahs, ich habe eine Straftat begangen, so vollziehe
die Bestimmung des Buches Allahs für mich!“ Der Prophet sagte: „Hast du nicht mit uns gebetet?“ Der Mann sagte: „Doch.“ Der Prophet sagte: „Allah hat dir doch deine Sünde vergeben.“ ...“ (Die
Straftat blieb also dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, unbekannt daher konnte er kein Strafmaß verhängen. Er half vielmehr dem Mann, von der Barmherzigkeit Allahs Gebrauch zu machen.
Nach diesem Hadith ist es dem Machthaber nicht erlaubt, nach den Sünden der Menschen zu suchen. Ist eine Straftat öffentlich bekannt und der Täter geständig, so hat weder der Herrscher noch der
Richter die Macht, von der Strafe abzusehen denn es handelt sich um das Recht Allahs. Vgl. dazu Hadith Nr. 6788, 6814, 6820, 6829 und die Anmerkungen dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6823]
`Umar sagte: „Ich befürchte, dass eine lange Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: „Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs.“ Und dann gehen sie mit der Unterlassung
einer Bestimmung, die Allah herabgesandt hat, in die Irre. Wahrlich, die Steinigung ist eine gerechte Strafe für denjenigen, der Unzucht begeht und verheiratet ist, solange der Beweis oder die
Schwangerschaft oder das Geständnis vorliegen.“ *Sufyan fügte hinzu: „Ich behielt noch den Satz: „Wahrlich, der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, bestrafte mit der Steinigung und
nach ihm haben wir auch die Steinigung (als Strafe) angewendet.“ (Vgl. die Anmerkungen zum Hadith Nr. 6823)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6829]
Zaid Ibn Chalid A?-Dschuhanyy berichtete: „Ich hörte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er die Strafe gegen denjenigen verhing, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet
war, dass dieser einhundert Peitschenhiebe* bekam und aus der Gemeinde für ein Jahr verbannt wurde. (Fortsetzung folgt im Hadith 6832).
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6831]
(Fortsetzung des Hadith Nr. 6831) Und `Urwah Ibn Az-Zubair berichtete, dass `Umar Ibn Al-Chattab mit der Verbannung* aus der Gemeinde bestrafte, und diese blieb als Sunnah in Anwendung.“ (*Vgl.
Hadith Nr. 6814 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6832]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, erließ gegen denjenigen, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet war, das
Urteil, dass er aus der Gemeinde verbannt wurde und die Strafe (durch Peitschenhiebe) erhielt.“ (Siehe Hadith Nr. 6831 f.)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6833]
Abu Burada, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes zu sagen pflegte: „Keinem wird eine Strafe von mehr als zehn Peitschenhieben
verhängt, es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, deren Strafmaß von Allah festgesetzt wurde.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6848]