Dscharir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich leistete dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Treueschwur, und er stellte mir zur Bedingung, dass ich gegenüber jedem
Muslim aufrichtig sein müsse.“
(Siehe Hadith Nr. 2715)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2714]
Dscharir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich leistete dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, den Treueschwur, dass ich das Gebet verrichte, die Zakah entrichte und
gegenüber jedem Muslim aufrichtig bin.“
(Siehe Hadith Nr.2714)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2715]
`Uqba Ibn `Amir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt,
sind solche, unter denen euch die Schamteile (der Frauen durch Heirat) erlaubt worden sind.“ (Es handelt sich hier um die Wichtigkeit der Erfüllung des Ehevertrags und der Bewahrung der Rechte
der Frau. Bei dem Grundsatz des Islam, dass alle Dinge erlaubt sind, mit Ausnahme dessen, was Allah verboten hat, bildet der Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau eine Ausnahme: Hier heißt
es, dass alle geschlechtlichen Beziehungen zwischen den beiden grundsätzlich verboten sind, mit Ausnahme dessen, was Allah u. a. durch Heirat erlaubt hat. Ohne die Eheschließung also, mit der
gewisse Rechte für die Frau zustandekommen, hätte der Mann - außer Unzucht, Vergewaltigung und Ehebrechen - keine Möglichkeit zu ihrer weiblichen Natur gefunden. Siehe Hadith Nr. 5151)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2721]