Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Der Muslim bleibt stets unbedrängt im Rahmen seiner Religion, solange er kein widerrechtliches Blutvergießen begangen hat.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6862]
`Abdullah Ibn Mas`ud berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Das erste, über das zwischen den Menschen (am Tage des Jüngsten Gerichts) gerichtet werden wird, ist
das Blutvergießen!“ (*D.h. die Schuld an einer Mordtat Hadith Nr. 6533)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6864]
Al-Miqdad Ibn `Amr Al-Kindyy, Verbündeter des Stammes Banu Zuhra, der mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, in der Schlacht von Badr gekämpft hatte, berichtete: „Ich sagte: „O
Gesandter Allahs, ich war in einen Kampf gegen einen Ungläubigen verwickelt, als er mit dem Schwert auf meine Hand haute und sie abtrennte anschließend suchte er Schutz vor mir auf einem Baum und
rief: "Ich bin ein Allah ergebener (Muslim)!" Soll ich ihn nun umbringen, nachdem er diese Worte gesprochen hat?“ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Bringe ihn nicht
um!“ Ich erwiderte: „O Gesandter Allahs, er hat doch eine meiner beiden Hände von meinem Leib abgetrennt und anschließend seine Worte gesprochen, nachdem er meine Hand abgetrennt hatte. Soll ich
ihn nun umbringen?“ Der Prophet sagte: „Nein! Wenn du ihn umbringst, ist er (als Muslim) an deiner Stelle bevor du ihn umbrachtest, und du bist (als Nicht-Muslim) an seiner Stelle bevor er sein
Wort sprach, das er von sich gab.“ (Fortsetzung folgt im Hadith Nr. 6866)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6865]
(Fortsetzung des Hadith Nr. 6865) Ibn `Abbas fügte hinzu: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu Al-Miqdad: „Wenn es sich um einen Mann handelt, der unter den Ungläubigen lebte
und seinen Glauben verborgen hielt, so ist dies genau der Fall mit dir gewesen, als du zuvor in Makka warst und deinen Glauben verborgen hieltest!“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6866]
`Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Kein Mensch wird ermordet, ohne daß der erste Sohn Adams einen Teil derartige Schuld
mitträgt!“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6867]
`Abdullah Ibn `Umar berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Kehret nicht nach mir in den Unglauben zurück, indem die einen von euch die Nacken der anderen
abschlagen!“ (Siehe Hadith Nr.6869)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6868]
Dscharir berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu mir während der Abschiedspilgerfahrt (Hadschat al-wada`): „Laß die Menschen (diese meine folgenden Wörter) aufmerksam
hören: "Kehret nicht nach mir in den Unglauben zurück, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen!"“(Siehe Hadith Nr.6868)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6869]
Usama Ibn Zaid Ibn Haritha, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, entsandte uns (zu einem Feldzug) zum Ort Al-Hurqa in der Gegend von
Dschuhaina. Dort überfielen wir die Leute gegen Morgen und besiegten sie. Ich verfolgte anschließend mit Hilfe eines Mannes von den Al-Ansar einen Mann von den Gegnern, und als wir ihn stellten,
sagte er: "la ilaha illa-llah (= Kein Gott ist da außer Allah)". Während sich der Mann von den Al-Ansar zurückhielt und von ihm abließ, erstach ich ihn mit meinem Schwert, so daß er starb. Als
wir beim Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, ankamen, wurde er davon unterrichtet, worauf er zu mir sagte: „Du Usama! Hast du ihn umgebracht, nachdem er "la ilaha illa-llah " gesagt
hatte?“ Ich entgegnete: „O Gesandter Allahs, er wollte nur Zuflucht suchen!“ Der Prophet sagte abermals: „Hast du ihn umgebracht, nachdem er "la ilaha illa-llah " gesagt hatte?“ Er wiederholte
diesen Satz mehrmals, bis ich mir wünschte, ich wäre vor diesem Tag noch nicht zum Islam gekommen.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6872]
`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer eine Waffe gegen uns richtet, der gehört nicht zu uns!“ (Vgl. Hadith
Nr. 7070 ff.)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6874]
`Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah "(=la ilaha illa-llah)" darf
nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und
seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6878]
Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Die Tochter des An-Nudur ohrfeigte ein Sklavenmädchen und brach dabei einen seiner Schneidezähne. Die Leute begaben sich deshalb zum Propheten,
Allahs Segen und Friede auf ihm, und er veranlaßte die Wiedervergeltung (Qisas).“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6894]
Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ein Mann guckte tief in ein Zimmer des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, worauf er (der Prophet) aufstand und sich zu ihm mit einem
spitzen Gegenstand begab ... und versuchte, ihn damit zu stechen.“ (Guckt einer durch das Schlüsselloch in einen Privatbereich eines anderen hinein und verliert dabei sein Auge durch einen Spieß
von der anderen Seite, so hat er weder Anspruch auf Schadensersatz noch die Möglichkeit einer öffentlich rechtlichen Strafverfolgung. Siehe Hadith Nr. 6901 f.)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6900]
Sahl Ibn Sa`d As-Sa`idyy berichtete: „Ein Mann guckte durch ein Loch in der Tür des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er (der Gesandte Allahs) gerade einen spitzen Gegenstand
in der Hand hatte, mit dem er seinen Kopf kratzte. Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihn sah, sagte er zu ihm: „Wenn ich gewußt hätte, dass du mich beobachtest, hätte ich
dein Auge damit gestochen!“ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fuhr dann fort: „Die Erlaubnis um Einlaß wurde aus keinem anderen Grund zur Pflicht gemacht als wegen des
Einblicks (in die Privatsphäre eines Wohnbereichs).“ *(*Wird einem der Einlaß gewährt, so soll sich dieser auch vertrauenswürdig verhalten und nicht die Privatsphäre seines Gastgebers in die
öffentlichkeit preisgeben. Vgl. Qur´an 24:27 und 33:53. Siehe ferner Hadith Nr.6900, 6902 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6901]
Abu Huraira berichtete: „Abu-l-Qasim*, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wenn jemand bei dir (in deine Wohnung) ohne deine Erlaubnis guckt, und du auf ihn einen Stein wirfst und damit sein
Auge ausschlägst, machst du dich deswegen nicht strafbar.“ **(*Ein Beiname, der ausschließlich für den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, verwendet werden darf. **Auf Grund dieses Hadith
wird die derartige Tat im islamischen Recht nicht strafrechtlich verfolgt. Ein Schadensersatz für den Geschädigten ist demnach ausgeschlossen. Siehe Hadith Nr. 6900f. und die Anmerkung
dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6902]
`Abdullah Ibn `Amr berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer einen Menschen tötet, dessen Schutz unter vertraglicher Abmachung (mit den Muslimen) steht*, wird (am
Tage des Jüngsten Gerichts) nicht einmal den Duft des Paradieses einatmen dürfen und sein Duft ist wahrlich aus einer Entfernung von einer vierzigjährigen** Reise wahrzunehmen!“
(*Unter vertraglichem Schutz verstehen sich auch alle internationalen Abmachungen, die die islamischen Staaten unterzeichnet haben. Zu solchen Abmachungen gehört u. a. und zum Beispiel die
Sicherheit des Luftverkehrs. Wer also von den Muslimen ein Flugzeug entführt bzw. sprengt und/oder Frauen, Kinder und unschuldige Menschen als Geisel nimmt oder diese tötet, der handelt nicht nur
nach dem Wortlaut dieses Hadith widerrechtlich, sondern auch gegen die Bestimmung des ersten Verses der Surah 5 Al-Ma`ida, mit der die Gläubigen aufgefordert werden die Verträge zu erfüllen. Hat
ein solcher Täter noch nicht begriffen, dass er nicht nur ein Verbrechen begeht, sondern auch den Islam damit in Verruf bringt und der Da`wah einen großen Schaden zufügt? **Vgl. dazu Hadith Nr.
3166, 3251f., 6553, 6579, 6588)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6914]
Abu Sa`id berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Zieht nicht einige der Propheten den anderen vor!“ (Vgl. Qur´an 2:136, 285 3:84 4:150, 152)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6916]