Dschabir Ibn `Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich war krank, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und Abu Bakr statteten mir einen Krankenbesuch ab. Sie
kamen zu Fuß zu mir, als ich bewußtlos da lag. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wusch sich für das Gebet und goß das Wasser von ihm auf mich da kam ich wieder zu Bewußtsein
und sagte: „O Gesandter Allahs, wie soll ich mit meinem Vermögen verfahren? Wie soll ich darüber entscheiden?“ Er gab mir keine Antwort (und diese blieb solange aus), bis der Qur´an -Vers
(4:7ff.) über die Erbschaft offenbart wurde.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6723]
`A´ischa berichtete: „Fatima 1) und Al-`Abbas 2), Allahs Friede auf beiden, kamen zu Abu Bakr 3), um ihre Erbschaftsanteile aus der Hinterlassenschaft des Gesandten Allahs, Allahs Segen und
Friede auf ihm, zu fordern, sie forderten seinerzeit ihre beiden Landgebiete in Fadak und ihre beiden Anteile in Chaibar. (Fortsetzung folgt im Hadith Nr.6726)
1) Tochter des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm.
2) Onkel des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm.
3) Der erste Kalif des Islam nach dem Ableben des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6725]
(Fortsetzung des Hadith Nr. 6725):Abu Bakr sagte dann zu ihnen: „Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen: "Wir (Propheten) werden nicht beerbt. Was wir hinterlassen
haben, ist ein Almosen (Sadaqa). Die Angehörigen Muhammads nehmen wahrlich (nur) ihre Nahrung aus diesen Gütern."Bei Allah, ich werde das nicht sein lassen, was ich sah, dass der Gesandte Allahs,
Allahs Segen und Friede auf ihm, getan hat, ohne es zu tun.“ Aus diesem Grund mied ihn Fatima und sprach nicht mehr mit ihm, bis sie starb.“ (Siehe Hadith Nr. 6727)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6726]
`A´ischa berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wir (Propheten) werden nicht beerbt. Was wir hinterlassen haben, ist ein Almosen (Sadaqa).“ (Siehe Hadith Nr.6725
f.)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6727]
Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Meine Erben sollen keinen einzigen Dinar unter sich teilen. Was ich nach dem Lebensunterhalt meiner
Frauen und für die Versorgung meines Dieners hinterlassen habe, ist ein Almosen (Sadaqa).“ (Siehe Hadith Nr.6725ff.)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6729]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass die Frauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Absicht nach dem Tod des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm,
hatten, `Uthman zu Abu Bakr zu entsenden, um ihre Erbschaftsanteile zu fordern. `A´ischa sagte zu ihnen: „Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, nicht gesagt: „Wir (Propheten)
werden nicht beerbt. Was wir hinterlassen haben, ist ein Almosen (Sadaqa)«? "(Siehe Hadith Nr.6725 ff.)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6730]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Ich trage für die Gläubigen mehr Fürsorge, als sie selbst unter sich tragen. Wer
(von ihnen) stirbt und mit Schulden belastet ist und dafür keine Deckung hinterläßt, so obliegt uns (Muslimen) deren Begleichung.* Wer aber Vermögen hinterläßt, so gehört dieses seinen Erben.“
(Dies hat die rechtliche Folge, dass der islamische Staat die Ansprüche der Gläubiger nach dem Ableben eines verschuldeten armen Erblassers ohne Erbschaftssteuer befriedigen muß, und damit den
Verstorbenen von seiner Schuldenlast im Jenseits erlöst. Siehe Hadith Nr. 6745)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6731]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Sorgt dafür, dass die Erbschaftsanteile ihren Anspruchsberechtigten abgegeben
werden. Was danach übrigbleibt, gehört dem nächsten männlichen* Verwandten.“ (*In Anbetracht dessen, dass die Frau von der Pflicht zur Unterhalt befreit ist, und daß der Mann für diese Aufgabe
für sich, für seine Familie und für einen noch breiten Kreis innerhalb seiner Verwandtschaft gerade stehen muß, so ist die Bestimmung dem Gerechtigkeitsprinzip entsprungen)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6732]
`Abdullah berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Der eigenen Tochter gehört die Hälfte (des Nachlasses), und der Tochter des Sohnes gehört ein Sechstel davon. Was
danach übrigbleibt gehört der Schwester.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6742]
Al-Bara`, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der zuletzt offenbarte Qur´an -Vers ist am Schluß der (vierten) Surah An-Nisa´, in der Allah sagt: "Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: Allah
belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft ... ""
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6744]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Ich trage für die Gläubigen mehr Sorge, als sie selbst unter sich tragen.
Wer (von ihnen) stirbt und Vermögen hinterläßt, so gehört dieses seinen legitimen Erben. Wer aber Minderjährige oder Bedürftige hinterläßt, so bin ich für deren Fürsorge da zu diesen soll ich
dann gerufen werden.“ ...(Siehe Hadith Nr.6731)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6745]
Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer Vermögen hinterläßt, so gehört dieses seinen Erben. Und wer Minderjährige hinterläßt, so obliegt uns
(Muslimen) deren Fürsorge.“ (Siehe Hadith Nr.6731)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6763]
Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen, und der Ungläubige (beerbt) nicht
den Muslim!“ *(*Diese rechtliche Begründung hat ein sehr weites Gebiet in der islamischen Wissenschaft, die den hier zur Verfügung stehenden Raum sprengen würde. Dabei muß darauf hingewiesen
werden, dass diese Regelung nur auf dem Gebiet eines islamischen Staates möglich ist. Nach dem Prinzip der Hoheit und des Geltungsbereiches der Gesetzgebung werden die deutschen Muslime dem
deutschen Recht unterworfen sein)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6764]
Sa`id, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich hörte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen: „Demjenigen, der seine Zugehörigkeit zu einem anderen außer seinem eigenen Vater
zuläßt, während er weiß, dass dieser nicht sein Vater ist, wird das Paradies verwehrt.“ (Fortsetzung folgt im Hadith Nr. 6767)(Dieser Hadith gehört zum rechtlichen Bereich des Adoptionsverbots.
Vgl. dazu Qur´an 33:5)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6766]
( Fortsetzung des Hadith Nr. 6766)Als ich dies Abu Bakra erwähnte, sagte er zu mir: „Ich (bestätige es) auch. Meine Ohren haben es gehört und mein Herz hat es aufgenommen vom Gesandten Allahs,
Allahs Segen und Friede auf ihm!“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6767]
Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Sprechet euch nicht los von euren Vätern und wer sich dann von seinem Vater losspricht, der ist dem Unglauben
verfallen.“ (*Siehe Hadith Nr. 6766 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6768]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Es gab zwei Frauen, die mit ihren beiden Söhnchen zusammenlebten. Eines
Tages kam der Wolf und schleppte eines davon weg. Eine von den beiden Frauen sagte zu der anderen: „Es ist dein Söhnchen gewesen, das weggeschleppt wurde!“ Und die andere sagte: „Es ist dein
Söhnchen gewesen, das weggeschleppt wurde!“ Darauf ersuchten beide ein richterliches Urteil bei Dawud (David), Allahs Friede auf ihm, der für die übergabe des Kindes an die ältere entschied. Sie
gingen dann hinaus und begegneten Sulaiman (Salomon), dem Sohn des Dawud, Allahs Friede auf beiden, und berichteten ihm von dem Vorfall. Er sagte dann: „Bringt mir ein Messer her, damit ich das
Kind in zwei Hälften schneide und sie unter den beiden teile!“ Da sagte die jüngere von den beiden (anflehend): „Mach das nicht! Allah möge Sich deiner erbarmen. Es ist ihr Söhnchen!“ Darauf
entschied er für die übergabe des Kindes an die jüngere.“ *...(*Das Mutterherz, in das Allah Mutterliebe und Barmherzigkeit eingepflanzt hat, ist das eigentliche Wunder zu einer solchen weisen
richterlichen Entscheidung)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 6769]