Al-Bara`, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Das erste, mit dem wir an diesem unserem Tag* beginnen, ist, dass wir beten, alsdann
zurückkehren, um zu schlachten. Wer dieses tut, der verfährt nach unserer Sunnah, und wer vor dem Gebet bereits geschlachtet hat, so ist das nur Fleisch, das er seiner Familie gibt und mit dem
Opfern nichts zu tun hat.“ Da stand Abu Burda Ibn Niyar - der bereits geschlachtet hatte - auf und sagte: „Ich habe noch ein Schlachttier.“ Der Prophet sagte: „Schlachte es, damit dir der Lohn
davon nicht entgeht.“ ...(*Es handelt sich um den ersten Tag des Opferfestes (`Id al-Adha) . Siehe Hadith Nr. 5546)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5545]
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer bereits vor dem Festgebet geschlachtet hat, der hat für sich selbst
geschlachtet, und wer nach dem Festgebet geschlachtet hat, der hat sein Opfer richtig dargebracht und nach der Sunnah der Muslime verfahren.“ (Siehe Hadith Nr.5545)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5546]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, bei ihr eintrat, während sie ihre Monatsregel bei Sarif vor der Erreichung Makkas bekam und
deshalb weinte. Er fragte: „Was ist mit dir los, hast du deine Regel bekommen? " `A´ischa sagte: „Ja!“ und der Prophet sagte: „Das ist eine Sache, die Allah den Töchtern Adams auferlegt hat. So
verfahre mit allen Dingen, die ein Pilger gewöhnlich vornimmt, mit Ausnahme der Umkreisung des Hauses (der Ka`ba).“ `A´ischa sagte: „Als wir in Mina waren, wurde mir Rindfleisch gebracht, und ich
fragte: „Wofür ist das?“ (Die überbringer) sagten: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, opferte Rinder für seine Frauen.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5548]
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, opferte gewöhnlich zwei Schafsböcke und ich opfere ebenfalls zwei Schafsböcke.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5553]
Anas Ibn Malik berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, begab sich zu zwei weißen Schafsböcken und schlachtete sie eigenhändig.“ ...
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5554]
Salama Ibn Al-Akwa´ berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer von euch ein Schlachttier geopfert hat, der soll nicht etwas davon in seiner Wohnung nach Ablauf von
drei Nächten zurückbehalten.“ Ein Jahr später fragten ihn die Leute: „O Gesandter Allahs, sollen wir diesmal wie im vergangenen Jahr verfahren?“ Der Prophet sagte: „Esset davon, speist (die
anderen) und hebt noch etwas davon auf denn im vergangenen Jahr befanden sich die Leute in einer Not und ich wollte, dass ihr dabei helft.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5569]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Wir haben gewöhnlich das Fleisch der Opfertiere mit Salz haltbar gemacht und zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, nach Al-Madina
gebracht, und er sagte zu uns: „Esset davon nicht länger als drei Tage!“ Und dies war von ihm kein Befehl vielmehr wollte er damit erreichen, dass wir andere davon speisen und Allah weiß besser
Bescheid.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5570]
Abu `Ubaid, Sklave des Ibn Azhar berichtete, dass er das Opferfest mit `Umar Ibn Al-Chattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, miterlebte. Er (`Umar Ibn Al-Chattab) verrichtete das Festgebet vor der
Predigt, sprach anschließend zu den Menschen, indem er sagte: „O ihr Menschen, der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, hat euch wahrlich das Fasten an den beiden Festtagen verboten.
Was den ersten angeht, so handelt es sich um den Tag, an dem ihr (nach Ablauf des Monats Ramadan) euer Fasten brechet. Und was den anderen angeht, so handelt es sich um den Tag, an dem ihr vom
Fleisch eurer Opfertiere esset.“ (Siehe ferner Hadith Nr.5572)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5571]
Abu `Ubaid berichtete: „Ich erlebte dann1) den Festtag mit `Uthman Ibn `Affan2), und dies war ein Freitag. Er (`Uthman Ibn `Affan) verrichtete das Festgebet vor der Predigt, sprach anschließend
zu den Menschen, indem er sagte: „Ihr Menschen, heute ist ein Tag, an dem sich für euch zwei Feste auf einmal ereignen.3) Wer von den Leuten der `Awalyy 4) bis zum Freitagsgebet warten will, der
kann warten, und wer nach Hause zurückkehren will, dem habe ich es erlaubt.5)" (1) Siehe Hadith Nr. 5571. 2) 3. Kalif des Islam. 3) Mit dem Freitagsgebet ist das andere Fest gemeint. 4) Dörfer in
der Umgebung von Al-Madina. 5) Durch das Festgebet kann die Pflicht zum Freitagsgebet aufgehoben werden)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5572]