`Abdullah Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Als Al-Fadl hinter dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ritt, kam eine Frau vom Stamm Chath`am, und Al-Fadl
begann, sie anzuschauen, während sie ebenfalls damit begann, ihn anzuschauen. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, drehte das Gesicht von Al-Fadl in die andere Richtung. Die Frau sagte
dann: „O Gesandter Allahs, die Pilgerfahrt, die Allah Seinen Dienern zur Pflicht gemacht hat, wurde verkündet, als mein Vater sehr alt war und sich auf dem Reittier nicht mehr festhalten konnte.
Darf ich den Hadschdsch für ihn vornehmen?“ Der Prophet antwortete: „Ja!“ Und dies geschah während der letzten Pilgerfahrt.“ *
(*die sog. Abschiedspilgerfahrt (Hadschdschatu-l-wada') des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1513]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, wurde gefragt: „Welche Tat ist die beste?“ Er antwortete: „Der Glaube an Allah und Seinen
Gesandten!“ Er wurde ferner gefragt: „Welche dann danach?“ Er antwortete: „Der Dschihad auf dem Weg Allahs“ Er wurde ferner gefragt: „Welche dann danach?“ Er antwortete: „Der gut nach Vorschrift
ausgeführte Hadschdsch .“
(Siehe Hadith Nr. 1520)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1519]
`A´ischa, Mutter der Gläubigen, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sagte: „O Gesandter Allahs, wir sehen, dass der Dschihad die beste Tat ist. Sollen wir (Frauen) nicht kämpfen? " Der Prophet
antwortete: „Nein! Der beste Dschihad ist der gut nach Vorschrift ausgeführte Hadschdsch.“
(Siehe Hadith Nr. 1519)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1520]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich hörte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen: „Wer für Allah den Hadschdsch unternimmt und während dessen keinen
Geschlechtsverkehr und keine Missetat begeht, der kehrt vom Hadschdsch (so sündenfrei) zurück, wie am Tage, an dem seine Mutter ihn zur Welt brachte.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1521]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Die Leute des Yemen unternahmen gewöhnlich den Hadschdsch, ohne Reiseproviant mitzunehmen sie (versuchten, ihr Verhalten zu rechtfertigen,
indem sie) sagten: „Wir sind Leute, die sich auf Allah verlassen.“ Wenn sie aber in Makka ankamen, bettelten sie die Menschen an. Da offenbarte Allah der Erhabene: „Und sorgt für die Reise, doch
wahrlich, die beste Vorsorge ist Gottesfürchtigkeit.“ (Qur`an 2:197)...“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1523]
Ibn `Abbas berichtete: „Zum Anlegen des Weihezustands (Ihram) für Pilger, nannte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Thu-l-Hulaifa als den Ort, ab dem die Bewohner von Al-Madina den
Ihram beginnen. Zu diesem Zweck nannte er Adsch-Dschuhfa für die Leute aus Palästina, Qarnu-l-Manazil für die Leute aus Nadschd und Yalamlam für die Leute aus dem Yemen. Diese Orte gelten als
Ausgangspunkte für die dortigen Bewohner, aber auch als Durchgangsorte für Reisende, die den Hadschdsch oder die `Umrah unternehmen wollen. Wer sich aber in einer Entfernung (zu Makka) befindet,
die kürzer ist als die Entfernung dieser Orte zu Makka, der soll dort beginnen, wo er sich befindet sogar die Bewohner von Makka, beginnen (den Ihram) in Makka .“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1524]
Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Ein Mann fragte: „O Gesandter Allahs, was darf der Mann für Kleidung anziehen, wenn er sich im Ihram -Zustand befindet?“ Der
Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Er darf folgendes nicht anziehen (oder tragen): das Hemd, den Turban, die Hose, den Burnus und die Lederstrümpfe es sei denn, er findet
dazu keine Sandalen. In diesem Fall darf er Lederstrümpfe anziehen, die er zuvor unterhalb der Knöchel durch Abschneiden des Leders freimachte. Ihr dürft ferner keine Kleidung tragen, welche
Spuren von Färbungen durch Wars (- Pflanze) oder Safran haben.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1542]
Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Die Talbiya des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, war wie folgt: „Labbaika-llahumma labbaik. Labbaika la Scharika
laka labbaik. Inna-l-Hamda wa-n-Ni`mata, laka wal-Mulk. La Scharika lak.““*
(*Dies bedeutet: „O Allah, mein Gott, da bin ich eilend zu Dir gekommen da bin ich. Da bin ich zu Dir gekommen, Teilhaber hast Du nicht, und da bin ich. Wahrlich, alles Lob gebührt Dir, die Gnade
ist nur von Dir, und das Königreich gehört nur Dir. Teilhaber hast Du nicht.“
Siehe Hadith Nr.1265 und 1550)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1549]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Ich weiß mit Gewißheit, wie der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Talbiya sprach. Er sagte: „Labbaika-llahumma Labbaik. labbaika la
Scharika laka labbaik. Inna-l-Hamda wa-n-Ni`mata, laka wal-Mulk. La Scharika lak...““
(Siehe Hadith Nr. 1265, 1549 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1550]
`Abis Ibn Rabi'a berichtete: „`Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, kam zum Schwarzen Stein, küsste ihn und sagte: „Ich weiß wohl, dass du nur ein Stein bist, der weder nützt noch schadet. Hätte
ich nicht selbst gesehen, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dich geküsst hat, so hätte ich dich nicht geküsst!“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1597]
Zaid Ibn Aslam hörte, dass sein Vater folgendes berichtete: „Ich sah, dass `Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, den Schwarzen Stein küsste und sagte: „Hätte ich nicht selbst gesehen, dass der
Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, dich geküsst hat, so hätte ich dich nicht geküsst!“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1610]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ritt auf einem Kamel, als er die Umkreisung der Ka`ba vornahm und jedesmal, wenn er an den
Rukn * gelangte, zeigte er auf diesen.“
(*Rukn = Ecke, wo der Schwarze Stein angebracht ist siehe Hadith Nr. 1613)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1612]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ritt auf einem Kamel, als er die Umkreisung der Ka`ba vornahm und jedesmal, wenn er an den
Rukn* gelangte, deutete er auf diesen mit einem Gegenstand, den er gerade zur Hand hatte und sprach den Takbir .“
(*Siehe Hadith Nr. 1612)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1613]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ging während seines Umlaufs um die Ka`ba an einer Person vorbei, die ihre Hand mit der Hand
einer anderen Person durch einen Gegenstand, wie Strick oder Riemen, zusammengebunden hatte. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, schnitt diesen eigenhändig durch und sagte: „Führe ihn
an seiner Hand!“
*(Die Führung eines Menschen mit Strick oder Riemen degradiert ihn zu einer Tierstufe. Generell darf der Mensch keine Form verwenden, welche seine Menschenwürde beeinträchtigen könnte, wie das
Verbot, dass der Betende seine Arme bis zum Ellenbogen auf den Boden legt wie ein Hund)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1620]
`Asim berichtete: „Ich fragte Anas Ibn Malik: „Habt ihr es verabscheut, zwischen As-Safa und Al-Marwa zu schreiten?“ Er antwortete: „Ja, weil dies ein Kultbrauch der Dschahiliyya war, bis Allah
folgenden Qur`an-Vers offenbarte: „Wahrlich, As-Safa und Al-Marwa gehören zu den Kultstätten Allahs und wer zu dem Hause pilgert oder die `Umrah vollzieht, für den ist es kein Vergehen, wenn er
beide umschreitet.“ [Surah Al-Baqara (2):158]“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1648]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Ich kam in Makka an, als ich meine Monatsregel bekam. Deshalb vollzog ich weder den Umlauf um das Haus (die Ka`ba) noch die Schreitung zwischen
As-Safa und Al-Marwa. Ich beschwerte mich deshalb beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er sagte: „Verfahre so, wie dies der Pilger gewöhnlich tut, außer, dass du den Umlauf
um das Haus vollziehst, bis du wieder deine rituelle Reinheit erlangst!“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 1650]