`A´ischa, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte - wenn er eine Gesamtwaschung (Ghusl) nach dem
Geschlechtsverkehr* vornahm - mit der Waschung seiner beiden Hände zu beginnen dann wusch er sich genauso wie für das Gebet danach führte er seine Finger ins Wasser, ging damit durch sein Haar
und berührte dabei die Kopfhaut dann holte er Wasser mit beiden Händen dreimal und goß es jedes Mal über seinen Kopf. Anschließend goß er reichlich Wasser über sich in der Weise, dass es seine
ganze Körperhaut hinunterlief.“ (* Siehe Hadith Nr. 0230, 0249f., 0261 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 024]
Maimuna, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wusch sich genauso wie für das Gebet, mit Ausnahme seiner beiden
Füße danach wusch er seinen Genitalbereich* und säuberte ihn gründlich dann goß er reichlich Wasser über sich, rückte etwas von der Stelle und wusch seine beiden Füße. Das war seine
Gesamtwaschung (Ghusl) nach dem Geschlechtsverkehr.“ (Siehe auch Hadith Nr. 0230, 0248f., 0261 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 024]
`A´ischa berichtete: „Ich nahm gewöhnlich die Gesamtwaschung (Ghusl) zusammen mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, vor, und wir beide* bedienten uns eines einzigen Wasserbehälters,
den man Faraq nannte.“ (Siehe Hadith Nr. 0230, 0248ff., 0261 und die Anmerkungen dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 025]
`A´ischa berichtete: „Ich nahm gewöhnlich die Gesamtwaschung (Ghusl) zusammen mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, vor, und wir beide bedienten uns eines einzigen Wasserbehälters,
in dem unsere Hände wechselweise eintrafen.“ *(*Siehe Hadith Nr. 0230, 0248ff. und die Anmerkungen dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 026]
Maimuna berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, stellte Wasser für seine Gesamtwaschung (Ghusl) nach dem Geschlechtsverkehr hin er goß zwei- oder dreimal Wasser mit
seiner rechten Hand auf seine linke Hand, dann wusch er seinen Genitalbereich danach schlug* er mit seiner Hand, zwei- oder dreimal auf den Boden - oder gegen die Wand -. Dann spülte er Mund und
Nase und wusch sein Gesicht und seine beiden Arme, goß dann reichlich Wasser über seinen Kopf und wusch seinen Körper anschließend rückte er wenig von seiner Stelle und wusch seine beiden Füße.
Ich brachte ihm ein Tuch**, und er lehnte es nicht ab, fuhr aber fort, das Wasser mit der Hand abzuschütteln.“ (*Das Schlagen auf den sandigen Boden oder gegen die rauhe Wand erfüllte zu jener
Zeit den Reinigungseffekt der später von den Muslimen entdeckten Seifensubstanz aus verbranntem Holz und tierischem Fett an Stellen des Lagerfeuers. Vgl. unten den Abschnitt über den Tayammum,
insbesondere im Hadith Nr. 0338. **Hier liegt der Beweis für diejenigen Muslime vor, die das Handtuch zum Abtrocknen ihrer Haut nach der Gebetswaschung ablehnen wollen)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]
`A´ischa berichtete: „Wenn sich eine (von uns Frauen) im Dschnabah -Zustand befand, nahm sie mit ihren beiden Händen Wasser und goß es jeweils dreimal auf ihren Kopf, alsdann auf ihre rechte
Seite und anschließend auf ihre linke Seite.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 027]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
"Ich sah eines Tages den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, während ich im Dschnabah -Zustand durch eine Straße in Al-Madina ging. Ich ging unauffällig weiter, erledigte meine
Gesamtwaschung (Ghusl) und kam zurück. Der Prophet sagte: „Wo warst du, Abu Huraira?“ Ich antwortete: „Ich war im Dschnabah-Zustand und mochte es nicht, dir im Zustand der Unreinheit Gesellschaft
zu leisten.“ Da sagte er: „Gepriesen sei Allah! Der Muslim wird niemals unrein sein.“ (Nach diesem Hadith darf der Muslim den Ausdruck „unrein“ weder für sich selbst noch für andere verwenden,
wenn es sich um den Dschnabah-Zustand handelt, sondern den Ausdruck „Dschnub“)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 028]
Abu Salama berichtete: „Ich fragte `A´ischa, ob der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sich zum Schlafen hinlegte, wenn er sich im Dschnabah -Zustand befand, und sie antwortete: „Ja, und
er tat es, nachdem er den Wudu´ vorgenommen hatte.“ (Siehe Hadith Nr. 0287)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 028]
`Umar Ibn Al-Chattab fragte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm: „Darf sich einer von uns zum Schlafen hinlegen, wenn er sich im Dschnabah-Zustand befindet? ", und er antwortete: „Ja,
wenn jemand von euch den Wudu´ vorgenommen hat, darf er im Dschnabah-Zustand zu Bett gehen.“ (Siehe Hadith Nr. 0286)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 028]
`A´ischa berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte - wenn er sich im Dschnabah -Zustand zum Schlafen legen wollte - seinen Genitalbereich zu waschen* und den Wudu´
vorzunehmen.“ (*Hier darf man auf die Notwendigkeit der Hygiene des Genitalbereichs hinweisen denn eine derartige Reinigung stoppt die bakterielle Entwicklung für mehrere Stunden während des
Schlafs und beseitigt unangenehme Gerüche des Körpers. Siehe Hadith Nr. 0286 und 0287)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 028]