`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder
unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei. Und wer einem Muslim eine Sorge abnimmt, dem nimmt Allah eine Sorge von
den Sorgen am Tage der Auferstehung ab. Und wer einen Muslim nicht bloßstellt, den stellt Allah nicht bloß am Tage der Auferstehung.“ (Vgl. Rassoul, Muhammad Ahmad: Die Brüderlichkeit im Islam,
Islamische Bibliothek, Köln, sowie Hadith Nr.6951)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2442]
Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Hilf deinem Bruder, ob er Unrecht begeht oder unter Unrecht leidet!“ Einer fragte: „O
Gesandter Allahs, diesem helfen wir, wenn er unter Unrecht leidet. Aber wie können wir ihm helfen, wenn er selbst Unrecht begeht?“ Der Prophet erwiderte: „Indem du seine Hände mit der Tatkraft
vom Unrecht abhältst!“ (Vgl. Hadith Nr.6951 f.)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2444]
`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer Unrecht begeht, über den kommen Finsternisse über Finsternisse am
Tage der Auferstehung.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2447]
Abu Ma`bad, Sklave des Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Mu`ath in den Yemen entsandte und zu ihm sagte: „Hüte dich davor,
dass ein Unterdrückter gegen dich eine Klage (bei Allah) erhebt denn sie kommt an und wird von nichts vor ihrem Zugang zu Allah abgeschirmt.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2448]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer seinem Bruder Unrecht, hinsichtlich der Verletzung seiner Ehre oder
sonst irgend etwas zugefügt hat, der soll schon heute für eine Wiedergutmachung sorgen, ehe der Tag kommt, an dem diese durch (Wiedergutmachung mit) Dinar und Dirham nicht mehr möglich sein wird
und an dem von seinen guten Taten soviel abgeschnitten wird, wie sein Unrecht ausmacht, und wenn ihm keine guten Taten zugeschrieben worden sind, dann wird ersatzweise etwas von den übeltaten
seines Gegners genommen und (zugunsten) des anderen gelegt.“ ...
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2449]
Sa`id Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: „Wer sich widerrechtlich ein Stück Land aneignet, trägt es
als siebenfache Last an seinem Hals (am Tage der Auferstehung).“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2452]
Abu Salama berichtete, dass es zwischen ihm und anderen Leuten einen Rechtsstreit (wegen einem Stück Land) gab. Als er von diesem bei `A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, sagte sie
zu ihm: „O Abu Salama, hüte dich vor dem Land denn der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer sich widerrechtlich ein Stück Land aneignet, auch wenn dieses nur so groß wäre wie
eine Handspanne, trägt es als siebenfache Last an seinem Hals (am Tage der Auferstehung).“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2453]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Es gibt unter den Menschen solche, die von Allah nicht geliebt werden, und es sind
diejenigen, die zank- und streitsüchtig sind.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2457]
Umm Salama, Allahs Wohlgefallen auf ihr, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, hörte Leute vor seiner
Wohnungstür streiten. Er ging hinaus und sagte zu ihnen: „Ich bin nur ein Mensch*, und zu mir kommen eure Streitparteien. Es mag vorkommen, dass manche unter euch in ihren Anliegen wortgewandter
sind als die anderen, und somit nehme ich an, dass derjenige die Wahrheit sagt, und ich so ein Urteil zu seinen Gunsten gebe. Wenn ich zu seinen Gunsten dann das Recht eines Muslims gebe, dem ist
eine Glut aus dem Höllenfeuer gegeben. Er soll dann darüber entscheiden, ob er diese Gunst annimmt oder nicht.“ (* Siehe Hadith Nr. 7169 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2458]
`Abdullah Ibn `Amr, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Es gibt vier Eigenschaften, welche den Menschen zu einem Heuchler
brandmarken, wenn er sich diese aneignet und wenn er nur eine von diesen vier Eigenschaften besitzt, der besitzt solange eine Eigenschaft der Heuchelei, bis er diese von sich abwirft (und dies
ist der Fall), wenn er spricht, lügt er, wenn er etwas verspricht, erfüllt er es nicht, und wenn er eine Abmachung eingeht, handelt er untreu, und wenn er streitet, verhält er sich maßlos
unverschämt.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2459]
`Uqba Ibn `Amir, berichtete: „Wir sagten zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm: „Du entsendest uns zu den Leuten und es kommt manchmal vor, dass die Leute uns keinerlei Gastfreundschaft
erweisen. Was siehst du dann in dieser Sache?“ Der Prophet sagte zu uns: „Wenn ihr bei Leuten ankommt, die euch das zukommen lassen, was dem Gast gewöhnlich zusteht, dann nehmet es an. Wenn sie
das aber nicht tun, so nehmet von ihnen das, was das Gastrecht ausmacht.“ (Die Rechtfertigung des "Nehmens" ist dadurch zu begründen, dass es in manchen entfernten Gebieten dieser Erde keine
Hotels und Gastronomie gibt, wodurch ein Fremder in seiner Not auf die Gastfreundschaft der Ortsbewohner angewiesen ist. Es geht also um das Naturrecht des Menschen um das überleben, das er
selbst nehmen darf, wenn es ihm nicht freiwillig gegeben wird. In diesem Fall ist die Handlung nicht strafbar)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2461]
Abu Sa`id Al-Chudryy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Hütet euch vor dem Sitzen an den Straßen!“ Die Leute sagten zu ihm: „Wir
können nichts dafür denn das sind unsere Treffpunkte, an denen wir uns miteinander unterhalten!“ Der Prophet entgegnete: „Also, wenn ihr zu diesen Plätzen kommt, so sorgt dafür, dass ihr das
Wegerecht bewahrt.“ Sie sagten: „Und was gehört zum Wegerecht?“ Er sagte: „Die Zurückhaltung beim Herumblicken, das Vermeiden einer Gefahr, die Erwiderung des Friedensgrußes (Salam), das Rechte
zu gebieten und das Unrechte zu verwehren!“ *(*Dies beinhaltet auch eine Regelung für ausgedehnte Cafés auf dem Bürgersteig, wo Passanten - insbesondere junge Mädchen - belästigt werden und keine
ausreichende Gehplätze finden vgl. dazu Hadith Nr. 6229)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2465]
`Abdullah Ibn Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, zog in Makka ein, als um die Ka`ba herum 360 Götzenfiguren standen. Er fing dann an,
diese mit einem Ast in seiner Hand anzustoßen und rezitierte (den Qur`an -Vers 17:81): „Gekommen ist die Wahrheit und dahingeschwunden ist die Falschheit.““
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2478]
`Abdullah Ibn `Amr, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass er den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: „Wer bei der Verteidigung seines Vermögens
stirbt, der stirbt als Märtyrer (Schahid) .“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2480]